ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am 10. Februar 2026, um 9:30 Uhr, in Form einer ausschließlich virtuellen Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung (eindeutige Kennung des Ereignisses: ABX022026oHV) ein. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, Goetheplatz 5-7, 60313 Frankfurt. Eine physische Präsenz der Aktionäre und/ oder ihrer Bevollmächtigten mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters am Ort der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
• Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung (pdf-Datei)
• Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212 (pdf-Datei)
• Information pursuant to § 125 AktG and Table 3 Blocks A to F Implementing Regulation EU 2018/1212 (pdf-Datei)
• Geschäftsbericht 2024 inkl. Jahresabschluss, Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats (pdf-Datei)
• Lebenslauf Mathias Roch (pdf-Datei)
• Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 (pdf-Datei)
• Satzung (pdf-Datei)
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten / Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
Der Vorstand hat auf Grundlage der Ermächtigung gemäß § 18 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, dass die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz stattfindet. Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung zu einigen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise .Aktionäre (sowie ihre etwaigen Bevollmächtigten), die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das HV-Portal der Gesellschaft verfolgen, das unter https://hv.blockchain-ag.de/ zu finden ist.
Es besteht keine Möglichkeit, dass Aktionäre im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort der Versammlung und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen.
Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internetund die Ausübung des Stimmrechts
Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen, diesich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlungangemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdatenund weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung.Eintrittskarten werden nicht ausgestellt.Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 3. Februar 2026, 24:00 Uhr, unterfolgender Adresse zugehen:
ADVANCED BLOCKCHAIN AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) durch den Letztintermediär gemäß§ 67c AktG (d.h. das Institut, das für den Aktionär die Depotkonten führt) ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), d.h. auf den 19. Januar 2026, 24:00 Uhr. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft spätestens 3. Februar 2026, 24:00Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
ADVANCED BLOCKCHAIN AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: anmeldung@meet2vote.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl
Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) ausüben. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.
Die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl kann im Wege der elektronischenKommunikation (durch Eingabe über das HV-Portal unter https://hv.blockchain-ag.de/ erfolgen.
Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ordnungsgemäßer Anmeldung. Briefwahlstimmen können ab dem 20. Januar 2026 unter Nutzung des unter https://hv.blockchain-ag.de/ zugänglichen passwortgeschützten HV Portals gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den23Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Februar 2026 abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass diese im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Vollmachten / Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z.B. einenIntermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch dasAktiengesetz gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zuerteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zuBevollmächtigenden erfragt werden.
Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das Vollmachtsformular benutzen, das ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung übersandt wird und das auch unterhttps://hv.blockchain-ag.de/ heruntergeladen werden kann. Möglich ist jedoch auch, dassAktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) ausstellen.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung mittels der zur Verfügung gestellten Formulare sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 9. Februar 2026, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zusenden:
ADVANCED BLOCKCHAIN AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: advancedblockchain@meet2vote.de
Ab dem 20. Januar 2026 kann die Erteilung von Vollmachten sowie ihr Widerruf elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die im Rahmen des HV-Portals unter https://hv.blockchain-ag.de/ bereitgestellte Anwendung genutzt wird.
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre oder deren Bevollmächtigte die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft, das ab dem 20. Januar 2026 zurVerfügung steht, unter https://hv.blockchain-ag.de/ erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Schließen der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Februar 2026.Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung des von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulars erteilt werden. Die Aktionäre erhalten dieses Vollmachtsformular nachordnungsgemäßer Anmeldung. Dieses Formular steht auch im Internet unter https://hv.blockchain-ag.de/ zum Download zur Verfügung. Die Vollmacht und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 9. Februar2026, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zusenden:
ADVANCED BLOCKCHAIN AG
c/o meet2vote AG
Marienplatz 1
84347 Pfarrkirchen
E-Mail: advancedblockchain@meet2vote.de
• Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (pdf-Datei)
• Vollmacht an eine dritte Person (pdf-Datei)
• Widerruf Vollmacht (pdf-Datei)