ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die ordentliche Hauptversammlung der Advanced Blockchain AG fand am Dienstag, den 22. August 2023, um 10.00 Uhr MESZ statt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wurde als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten.

Für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten wurde die gesamte Hauptversammlung, einschließlich etwaiger Redebeiträge, der Fragenbeantwortung und der Abstimmungen, live in Bild und Ton übertragen.

Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (bzw. deren Bevollmächtigte) konnten unter anderem die virtuelle Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren

• ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben,
• eine Vollmacht an einen Dritten bzw. eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen,
• bis 16. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung in Textform im Wege elektronischer Kommunikation einreichen,
• ab Beginn der Hauptversammlung über den virtuellen Wortmeldetisch einen Redebeitrag anmelden und anschließend das Rederecht ausüben; das Rederecht umfasst insbesondere auch das Recht, Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu stellen, sowie das Auskunftsverlangen nach § 131 Abs. 1 AktG; sowie
• während der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.

Eingereichte Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung wurden, soweit nicht ausnahmsweise von einer Zugänglichmachung nach § 130a Abs. 3 Satz 4 AktG abgesehen werden durfte, bis spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 17. August 2023, 24:00 Uhr (MESZ), zugänglich gemacht.

Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten wurden den Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten nach der Anmeldung zur Hauptversammlung zugeschickt. Andere Personen als die angemeldeten Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten konnten die Hauptversammlung nicht im Internet verfolgen. Bei späterer (Unter-)Bevollmächtigung galt: Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzte voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhielt.

• Einberufung und Tagesordnung der Hauptversammlung (pdf-Datei)
• Informationen nach § 125 AktG und Tabelle 3 Blöcke A bis F Durchführungsverordnung EU 2018/1212 (pdf-Datei)
• Information pursuant to § 125 AktG and Table 3 Blocks A to F Implementing Regulation EU 2018/1212 (pdf file)
• Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 (pdf-Datei)
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 (pdf-Datei)
• Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 (pdf-Datei)
• Satzung (pdf-Datei)
• Formular Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (pdf-Datei)
• Formular Vollmacht an eine dritte Person (pdf-Datei)
• Formular Widerruf Vollmacht (pdf-Datei)
• Informationen zum Datenschutz (pdf-Datei)

Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an: advancedblockchain@better-orange.de gerichtet werden.